Eine Lichtsignalanlage ist ein absolutes Muss für jeden Haushalt, in dem eine hörgeschädigte Person lebt.
Solche Signalsysteme wandeln alltägliche akustische Töne im Haushalt, wie das Läuten des Telefons, das Klingeln an der Haustür, den Wecker, Brandalarm oder das Weinen und Schreien des Kindes in helle Lichtsignale, einen kräftigen Vibrationsalarm oder ein sehr laut verstärktes Audiosignal um.
Dank zahlreicher intelligenter Sender und Empfänger der Lichtsignalanlage entgeht Ihnen kein akustisches Signal mehr – ganz egal, wo Sie sich in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück aufhalten.
Lichtsignalanlagen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie als medizinisches Hilfsmittel eingestuft werden. Es ist jedoch ein ärztliches Rezept erforderlich, und die Kostenübernahme muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Anlage muss als Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet sein, und die Notwendigkeit muss durch einen HNO-Arzt oder Facharzt attestiert werden.
,,Wir kümmern uns um alles! Wenn Sie ein ärztliches Rezept vom HNO-Arzt haben, um die Krankenkassenübernahme für Ihre Lichtsignal-Anlage zu beantragen. So können Sie stressfrei den bestmöglichen Service genießen, während wir uns um die notwendigen Formalitäten und die Kommunikation mit der Krankenkasse kümmern.''